Mitglied werden

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Vielfalt macht den Unterschied!

DAS IST UNS WICHTIG:

  • Integration der Berufsgruppen und anerkannten Verfahren
  • Gute psychotherapeutische Versorgung
  • Umfassender Service für unsere Mitglieder

Beitragsordnung

Beitragsordnung

1) Der reguläre Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung des bvvp-sh festgesetzt und beträgt derzeit 500,00 €.

2) Der Beitrag ist im Januar des Geschäftsjahres fällig und wird per Lastschrift erhoben.

3) Von diesem Beitrag werden 40 % an den Bundesverband abgeführt, zurzeit sind das bei einer Vollmitgliedschaft 200 €, bei Beitragsreduzierungen entsprechend weniger.

4) Neumitglieder und Mitglieder im ersten Kalenderjahr ihrer Vollmitgliedschaft bezahlen 50% des Mitgliedsbeitrages. In der 2. Jahreshälfte wird nur der anteilige Beitrag für die vollen Monate der Mitgliedschaft erhoben.

5) Außerordentliche Mitglieder in Ausbildung oder Weiterbildung sind beitragsfrei bis zum Erhalt der Approbation (Psychologische Psychotherapeuten) oder der Erlangung der Fachkunde (Ärztliche Psychotherapeuten).

6) Außerordentliche Mitglieder nach Aufgabe aller psychotherapeutischen Tätigkeit bezahlen 50 € Unkostenbeitrag.

7) Bei besonderen dauerhaften oder vorübergehenden Härten können Beitragsreduktionen auf einen Mitgliedsbeitrag von 50 % oder auf einen niedrigeren Betrag gewährt werden.
Beitragsreduktionen sind beim Vorstand bis zum 30.09. jeden Jahres begründet zu beantragen und bei vorübergehenden Umständen jährlich bis zum 30.09. in geeigneter Weise zu belegen, sofern keine dauerhaften Entscheidungen getroffen wurden.
Über genehmigte Beitragsreduktionen ist der Mitgliederversammlung ohne Namensnennung summarisch zu berichten.

8) Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt drei Monate zum Jahresende. Sie muss schriftlich beim Vorstand erfolgen mit Eingang bis zum 30.09. des Kündigungsjahres mit Wirksamkeit für das Folgejahr. Entsprechend besteht volle Zahlungsverpflichtung für das Folgejahr bei zu spät erfolgter Kündigung oder Nichtein-haltung der Schriftform.

Die Beitragsordnung ist gültig ab 01.01.2021.

Dr. med. Andreas Ziegler, Henstedt-Ulzburg, Schriftführer