Mitglied werden
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Vielfalt macht den Unterschied!
DAS IST UNS WICHTIG:
- Integration der Berufsgruppen und anerkannten Verfahren
- Gute psychotherapeutische Versorgung
- Umfassender Service für unsere Mitglieder
Beitragsordnung
- Der reguläre Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung des bvvp-sh festgesetzt. Er beträgt derzeit 480,00 €.
- Der Beitrag ist im Februar des Geschäftsjahres fällig und wird per SEPA-Lastschrift erhoben.
- Neumitglieder und Mitglieder im ersten Kalenderjahr ihrer Vollmitgliedschaft bezahlen 50% des Mitgliedsbeitrages.
Dieser wird bei einem begonnenen Jahr auf die Monate/ pro Jahr der Neumitgliedschaft anteilig berechnet. - Außerordentliche Mitglieder in Ausbildung oder Weiterbildung sind beitragsfrei gestellt bis zum Erhalt der Approbation (Psychologische Psychotherapeuten) oder der Erlangung der Fachkunde (Ärztliche Psychotherapeuten).
- Außerordentliche Mitglieder, die ihre in Ausbildung oder Weiterbildung mit der Approbation beendet haben, zahlen im ersten Jahr nach der Approbation einen reduzierten Jahresbeitrag von 50 €. (NEU ab 04/2026!)
- Außerordentliche Mitglieder nach Aufgabe aller psychotherapeutischen Tätigkeit bezahlen 50 €
- Bei besonderen Härten können Beitragsreduktionen auf einen Mitgliedsbeitrag von 50 % oder auf einen niedrigeren Betrag gewährt
Beitragsreduktionen sind beim Vorstand bis zum 30.09. jeden Jahres begründet zu beantragen und bei vorübergehenden Umständen jährlich bis zum 30.09. in geeigneter Weise zu belegen, sofern keine dauerhaften Entscheidungen getroffen wurden. - Von den Mitgliedsbeiträgen wird ein bestimmter Prozentsatz (derzeit ca. 44 %) an den Bundesverband abgeführt.
- Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt drei Monate zum Sie muss schriftlich beim Vorstand erfolgen mit Eingang bis zum 30.09. des Kündigungsjahres mit Wirksamkeit für das Folgejahr eingegangen sein. Entsprechend besteht volle Zahlungsverpflichtung für das Folgejahr bei zu spät erfolgter Kündigung oder Nichteinhaltung der Schriftform.