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Hinweis auf Petition zum Erstzugangsrecht über innn.it

Erhalt des Erstzugangsrechts zur Psychotherapie – Veränderung der Koalitionsvereinbarung jetzt!

https://innn.it/erhalt-des-erstzugangsrechts-zur-psychotherapie-veranderung-der-koalitionsvereinbarung-jetzt

Therapieplatzsuche nicht zusätzlich erschweren!

Fortbildungs- und Veranstaltungsangebot des bvvp

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wissen@bvvp

Das Fortbildungs- und Veranstaltungsangebot des bvvp. Profitieren Sie von der vielfältigen Expertise unserer Referent*innen! Unter dem Label wissen@bvvp führen wir alle Veranstaltungen des bvvp Bundesverbands, der Landesverbände und des Jungen Forum zusammen und machen Ihnen noch mehr Angebote zur Schulung, Fortbildung und Vernetzung.

Neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP jetzt auch in Schleswig-Holstein abrechenbar

Neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP jetzt auch in Schleswig-Holstein abrechenbar

Auch das Land Schleswig-Holstein hat sich noch zum Jahresende 2024 als letztes Bundesland den Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten angeschlossen.

Seit dem 1. Juli 2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft.

Für die neuen psychotherapeutischen Leistungen ist regelhaft der 2,3-fache Satz bzw. für die Diagnostikleistungen der 1,8-fache Satz angegeben. Es wurde unter den Verhandlungspartnern vereinbart, dass für die neuen Leistungen keine darüber hinaus erhöhten Steigerungssätze vorgesehen sind. Weiterhin wurde vereinbart, dass bei der Gebührenordnungsposition (GOP) 812a Akutbehandlung und Psychotherapeutische Kurzzeittherapie sowie bei der GOP 870a ergänzend auch ein aktueller psychischer Befund mit der GOP 801a erhoben und abgerechnet werden kann. Der psychische Befund kann ebenso auch neben den bisher angewandten GOP für die Einzelbehandlung GOP 861, GOP 863 und GOP 870 sowie für die entsprechenden probatorischen Sitzungen erhoben und abgerechnet werden. Die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes bedeutet einen zusätzlichen Zeitansatz und eine Dokumentation des Ergebnisses.

 

Link zum bvvp Info Aktuell 11/2024 (im Mitgliederbereich des bvvp)

„Kompakte Informationen zu den neuen Abrechnungsempfehlungen der Kammern für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte“:

https://bvvp.de/wp-content/uploads/2024/11/20241112-Informationen-zu-den-neuen-Abrechnungsempfehlungen.pdf

 

 

Neuer Punktwert für 2025

Neuer Punktwert für 2025

Am Montag, dem 16. September, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKVSpitzenverband auf den neuen Orientierungswert OW für das kommende Jahr geeinigt.
Dieser steigt das zweite Jahr in Folge um 3,85 Prozent.
Der neue OW beträgt somit 12,3934 Cent pro Punkt der EBM-Bewertung. Damit ist innerhalb von zwei Jahren eine Vergütungssteigerung von insgesamt 7,7 Prozent erzielt worden.
Für eine genehmigungspflichtige Einzelsitzung aus EBM Kapitel 35.2 bedeutet das für das Jahr 2025:

941 Punkte x 12,3934 Cent = 116,62 Euro

Mehr dazu

Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Bundespsychotherapeutenkammer bietet Online-Informationsveranstaltungen an.

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Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen der BptK

Bundesweite Praxisbörse des bvvp