Aktuelles
Gesetzesentwürfe „zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“

Informationen im Vorfeld der Beschlussfassung des Bundestags
Am 06.07.2023 wird der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über drei Gesetzesentwürfe „zum
Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ beraten und anschließend einen Beschluss vorlegen. Eine
Anhörung ist hier nicht mehr vorgesehen.
Notwendig wurde dieses Gesetzesvorhaben durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, welches feststellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst. Infolgedessen war der Gesetzgeber verpflichtet, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. An den Details der drei Gesetzesentwürfe wird deutlich, in welch ethisch anspruchsvollem Terrain diese Thematik beheimatet ist. Diese Gesetzesentwürfe liegen bereits seit drei Jahren vor. Die nun bevorstehende Beschlussfassung nehmen wir zum Anlass, Sie über die Gesetzesentwürfe zu informieren und Ihnen Gelegenheit zu geben, Ihre Gedanken hierzu an die abstimmenden Bundestagsabgeordneten heranzutragen.
Telematik-Infrastruktur-Erstattungen

NEUE REGELUNGEN SEIT 1. JULI 2023
Seit 1. Juli gelten grundsätzlich neue Regelungen für die Erstattung der anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur (TI).
Die Systematik der einmaligen Erstattung der Kosten für den Konnektor und die Lesegeräte wird umgestellt auf monatliche Pauschalen, wie wir das schon vom Heilberufeausweis oder der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kennen.
Das Bundesgesundheitsministerium BMG hat mittels Ersatzvornahme diese neuen Erstattungspauschalen festgelegt.
In dem Erlass des BMG ist ein etwas kompliziertes Berechnungsverfahren herausgekommen, das in der Konsequenz dazu führt, dass auch in Zukunft nicht alle anfallenden Kosten abgedeckt werden, es aber zumindest zu keiner Verschlechterung im Verhältnis zur jetzigen Regelung kommt.
Ein Etappensieg
Die Petition zur Finanzierung der Weiterbildung erreicht das Quorum – mehr als 70.000 Unterzeichner*innen
Ein Bündnis von über 50 Psychotherapeut*innen-Verbänden – darunter der bvvp – hat sich zusammengetan, um auf die Misere der Unterfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung aufmerksam zu machen und die Politik zum Handeln zu drängen:
Es wurde ein gemeinsamer Brief an Karl Lauterbach gerichtet, ein bundesweiter Aktionstag durchgeführt, eine Petition beim Bundestag eingereicht – mit Erfolg!
Hier informieren wir Sie über die Hintergründe und die nächsten Schritte nach Erreichen des Petitions-Quorums:
https://bvvp.de/psychotherapie-ist-unersetzlich/
bvvp-Delegiertenversammlung

Neuer Vorstand und Resolutionen
Auf der Frühjahrs-Delegiertenversammlung des bvvp in Mainz wählten die Delegierten der Landesverbände einen neuen Vorstand. Benedikt Waldherr wurde als Vorsitzender bestätigt, als neue stellvertretende Vorsitzende des bvvp wurden Dipl.-Psych. Mag. rer. nat. Mathias Heinicke und Dr. med. Reinhard Martens gewählt. Alle Details zur Vorstandswahl lesen sie hier.
Darüber hinaus verabschiedete die Versammlung zwei Resolutionen:
Bundesweite Praxisbörse des bvvp
bvvp-Schleswig-Holstein erfolgreich bei der Wahl der KV SH zur Abgeordnetenversammlung 2022

Mitglieder des Fachausschusse Psychotherapie
Dirk Krebs (1. Vorsitzender des bvvp-Schleswig-Holstein),
Dr. Andreas Ziegler (Schriftführer des bvvp-Schleswig-Holstein) und
Dr. Barbara Duisberg (Beisitzerin im Vorstand des bvvp-Schleswig-Holstein) sind als ärztliche Mitglieder in den Fachausschuss Psychotherapie gewählt worden.
Zusätzlich wurde Dirk Krebs zum Vorsitzenden des Fachausschusses gewählt.
Wenden Sie sich bei entsprechenden Anfragen gerne direkt an den Fachausschuss Psychotherapie!
Legislaturperiode: 2023 – 2028
Mitgliederaktion 2023
